Knochenaufbau – Zahn-Implantat

Knochenaufbau : In der Zahn-Implantologie ist es notwendig, dass Zahn-Implantate den richtigen Halt im Knochen finden. Nicht selten kommt es vor, dass nicht genügend Knochenmasse vorhanden ist, oder aber die vorhandene Knochenmasse z.B. aufgrund von Parodontose bzw. Parodontitis bereits zerstört ist und keinen Halt für Implantate bietet. In all diesen Fällen wird das augmentative Verfahren, also Knochenaufbau zur Vorbereitung auf ein Zahn-Implantat, angewandt.

Wie sieht das Knochenaufbau Verfahren aus ? Da heute in der Regel bei jedem zweiten Fall für eine optimale Positionierung des Implantates zumindest ein kleinerer Knochenaufbau notwendig ist, hat sich das augmentative Verfahren über viele Jahre bewährt.
Um den Kieferknochen aufzubauen verwendet der Implantologe patienteneigenen Knochen, der aus verschiedenen Regionen der Mundhöhle gewonnen werden kann. Befindet sich bereits Parodontose in der Ausbreitung ist selbstverständlich darauf zu achten, dass das gewonnen Knochenmaterial noch gesund ist. Gewonnen wird das körpereigene Material z.B. aus dem Kieferwinkelbereich oder dem Kinnbereich. Das körpereigene Knochenmaterial wird dann bei der aufzubauenden Stelle als ganzes Stück, oder aber als Knochenmasse (zerkleinert) aufgebracht und mit kleinen Schrauben oder Membranen fixiert.
Körpereigenes Knochenmaterial ist insofern für den Knochenaufbau am geeignetsten, weil eine Vielzahl von vitalen Zellen und Proteinen gewonnen werden, welche ein schnelles Knochenwachstum fördern.

Die Alternative zum körpereigenen Knochenmaterial, sind eine Reihe von Ersatzmaterialien, welche z.B. aus Tieren oder Pflanzen stammen, oder auch synthetisch hergestellt sind.

Kosten für den Knochenaufbau inkl. Implantat mit Keramikkrone : Die durchschnittlichen Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone und einem notwendigen Knochenaufbau liegen bei ca. 2.700,- Euro. Hiervon entfallen auf die Teilbereiche: Implantat 1.200,- Euro / Keramikkrone 700,- Euro / Knochenaufbau 800,- Euro. Von diesen Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Festzuschuss für die nur medizinisch notwendige und wirtschaftlich günstigste Variante ca. 300,- Euro. Die verbleibenden Restkosten in Höhe von 2.400,- Euro trägt der Patient selbst.

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt den größten Teil der verbleibenden Restkosten.

Weitere Beispiele zu Zahnbehandlungskosten finden Sie bei Zahnversicherungsschutz.de unter Erstattungsbeispiele für zahnärztliche Behandlungen.