Inlay : Ein Inlay ist eine vom Zahntechniker hergestellte Einlagefüllung für einen Zahn, teilweise wird diese Einlagefüllung z.B. bei CEREC-Füllungen auch vom Zahnarzt selbst hergestellt, wenn dieser über die notwendige Technik in der Praxis verfügt. Mit dem Inlay werden in der Regel Zahndefekte behoben, die zumeist ausgelöst durch Karies sind. Die Inlays ersetzen passgenau die durch Karies beschädigte und vom Zahnarzt entfernte Zahnsubstanz. Mit dem Inlay wird quasi der Zahn rekonstruiert. Ein Inlay kann aus gesundheitsverträglichem Gold, Keramik, einer Kombination aus beidem (genannt galvanische Keramik), Kunststoff oder Titan hergestellt werden. Das hergestellte Inlay wird dann mittels Spezialkleber in den Zahn eingeklebt.
Kosten von Inlays : Die Kosten von Inlays weichen sowohl durch das Herstellungsmaterial, als auch durch das Verfahren, wie sie hergestellt werden stark ab. Generell kann gesagt werden, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nur nach einem Katalog mit befundbezogenen Festzuschüssen leistet. Hinzu kommt, dass die GKV jeweils nur die wirtschaftlich günstigste Alternative eines Zahninlays erstattet. Dies ist im wirtschaftlich günstigsten Fall – Amalgam. Das heißt, dass es von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nur den Festzuschuss für eine Amalgamfüllung gibt. Da die oben genannten Gold, Keramik, Kunstoff oder Titan-Füllungen mehrere 100,- Euro pro Zahn kosten können, macht die gesetzliche Leistung (auch in Abhängigkeit von einem lückenlos über 5 bzw. 10 Jahre gepflegten Bonusheft) nur einen sehr geringen Anteil vom gesamten Rechnungsbetrag aus, die Restkosten hat der Patient selbst zu tragen.
Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt den größten Teil der Restkosten für die gesundheitsverträglichen Inlays aus Gold, Keramik, CEREC, Kunststoff oder Titan.