GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt in Deutschland die Vergütung von Zahnärzten und deren Leistungen. Die GOZ fußt auf den § 15 des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) und legt Mindestsätze und Höchstsätze für die Tätigkeiten der Zahnärzte fest.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Gebührenordnung, die ansonsten für alle Zahnärzte in Deutschland gilt, denn die Leistungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden nach dem “Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen” (BEMA) vergütet (hierbei handelt es sich um ein Bundesgesetz, welches über der GOZ steht – so ist es im § 1 Abs. 1 der GOZ geregelt).

Auch kommt es vor, dass Regelungen und Richtlinien des Sozialgesetzbuches 5 (SGB V) der Anwendung der GOZ entgegenstehen.

Demnach findet die volle Anwendung der Gebührenordnung für Zahnärzte selten statt, denn 90% der Deutschen sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und werden demnach mit einer vom Gesetzgeber gewollten günstigeren Regelversorgung und Festzuschüssen “abgespeist”.

Jeder der eine bessere und hochwertigere Versorgung beim Zahnarzt wünscht bezahlt diese zu einem Großteil selbst.

Nachdem der Bundesrat am 4. November 2011 dem Gesetzentwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zugestimmt hat, trat mit Wirkung vom 01.01.2012 die neue GOZ 2012 in Kraft.

Ergebnis der GOZ 2012: Besserer und hochwertigerer Zahnersatz ist noch teurer geworden. Insbesondere die Implantatversorgung legte nochmals richtig zu. Je nachdem mit welchen Gebührensatz der Zahnarzt seine Leistungen abrechnet, ist eine hochwertige Vollkrone um ca. 60,- bis 80,- Euro teurer geworden 2012. Bei Implantaten liegt die Preissteigerung bei ca. 100,- bis 200,- Euro (je nach Aufwand der Implantatversorgung und ob z.B. ein Knochenaufbau notwendig war).

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die möglichen Kosten einer Zahnbehandlung in unseren “Erstattungsbeispielen”.

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt einen großen Teil der Restkosten für hochwertige Zahnersatzmaßnahmen.