Bruxismus : Als Bruxismus wird in der Zahn-Medizin das Reiben bzw. Knirschen und Aufeinanderpressen der Zähne bezeichnet, welches dauerhaft zu Verlust an Zahnsubstanz führt. Bei Bruxismus wird durch ärztliche Verordnung einer Aufbissschiene die Gefahr des Zahnsubstanzverlustes eingeschränkt. Die tatsächlichen Auslöser für das Zähneknirschen sind hierdurch allerdings noch nicht beseitigt.
Durch Bruxismus können weitere Symptome ausgelöst werden : Schlafstörungen, Schmerzen im Kopf und Halsbereich, Tinnitus, Schwindel, Sehstörungen, Übelkeit.
Die eigentliche Problembeseitigung kann durch eine funktionsdiagnostische Untersuchung mit anschliessender Funktionstherapie behoben werden.
Da es sich bei einer funktionsdiagnostische Untersuchung und der Funktionstherapie um privatärztliche Leistungen handelt, die nicht über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert sind, muß der Patient die Kosten zu 100% selbst tragen.
Die Kosten für die Beseitigung von Bruxismus liegen in der Regel bei ca. 800,- bis 1.200,- Euro.
Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt den größten Teil dieser Kosten für eine funktionsdiagnostische Untersuchung und auch der anschliessenden Funktionstherapie.
Weitere Informationen zum Thema Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie.
Weitere Informationen zum Thema CMD Craniomandibuläre Dysfunktion.