Bonusheft : Das Bonusheft bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) belegt regelmäßig durchgeführter Zahnarzt-Kontrolluntersuchungen, und dient als Nachweis um eine ausreichende Mundhygiene nachzuweisen und eine prozentual höhere Leistung der GKV in Anspruch nehmen zu können. Die Regelung mit dem Bonusheft greift seit dem Jahre 1989, damals wurde dies im Zuge des Gesundheitsreformgesetz von der Bundesregierung verabschiedet. Das Bonusheft benötigt jeder gesetzlich Versicherte als Nachweis für die Höhe des Festzuschusses, welcher von der GKV gezahlt wird. Das Bonusheft wird von den gesetzlich Versicherten jeweils zu jedem Zahnarzt-Besuch mitgenommen und wird vom Zahnarzt, nach jeder Zahngesundheitsuntersuchung, entsprechend abgestempelt.
Auf welche Leistungen der GKV hat das Bonusheft Auswirkungen ? Der vom Bonusheft beeinflußte Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt z.B. die Festzuschüsse für vertragszahnärztliche Versorgungen zum Zahnersatz (Brücken, Implantate, Kronen, Stiftzähne). All diese Festzuschüsse orientieren sich lediglich an der Regelversorgung (also dem medizinisch Notwendigen), deren Kosten zur 50 % von der GKV übernommen werden.
Wenn im Bonusheft lückenlos Zahnarzt-Kontrolluntersuchungen über einen vorgegebenen Zeitraum vermerkt sind, dann beteiligt sich die GKV mit einem etwas höheren Zuschuss. Der Zuschuss wird vom Zahnarzt über die kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse abgerechnet und fließt nie direkt an den Versicherten.
Mehr als die Hälfte aller Versicherte kann keine höhere Leistung als die 50% des Festzuschusses in Anspruch nehmen, weil kein über Jahre hinweg lückenloses Bonusheft vorhanden ist. Demnach sind selbst bei Regelversorgungen bereits die Hälfte der Kosten vom Versicherten selbst zu tragen, bei hochwertigen zahnärztlichen Leistungen sind Differenzkosten, die bei einem Vielfachen der Regelversorgung liegen können ohnehin vom Versicherten selbst zu tragen. Wenn eine bessere ästhetischere Behandlung, also eine hochwertigere Versorgung gewählt wird, übernimmt die GKV lediglich den bisherigen Kostenanteil für die “Normalbehandlung”.
Voraussetzung durch das Bonusheft für Leistungen von 60% ? Für Versicherte die das 18. Lebensjahr überschritten haben steigt der Festkostenzuschuss für die Regelversorgung von 50% auf 60%, wenn das Bonusheft ordnungsgemäß und lückenlos (hierzu ist mindestens ein Zahnarztbesuch im Jahr notwendig) über 5 Jahre gepflegt wurde. Bei Kindern und Jugendlichen gilt ein Eintrag pro Kalenderhalbjahr für eine prophylaktische Untersuchung durch den Zahnarzt als ausreichend.
Voraussetzung durch das Bonusheft für Leistungen von 65% ? Hier verdoppelt sich der Zeitraum für das ordnungsgemäß und lückenlos geführte Bonusheft von 5 auf 10 Jahre, damit 65% der Regelversorgung durch den Festzuschuss übernommen werden.
Wie werden Versäumnisse beim Bonusheft geregelt ? Wird nachweistechnisch auch nur ein Jahr versäumt (fehlt also im Bonusheft), so wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Bonus komplett getrichen! Der Zeitraum, um den erhöhten Festkostenzuschuss von seiner Kasse zu erhalten, beginnt wieder bei 0 und es sind demnach 5 Jahre bzw. 10 Jahre notwendig um einen höheren Zuschuss zu erhalten.
Da die Hälfte aller Versicherten kein lückenloses Bonusheft vorweisen kann, welches ohnehin nur die “Normalversorgung” ermöglicht, verbleibt das Kostenrisiko bei “Besserversorgung”, das was sich der Patient in der Regel ohnehin wünscht, zum größten Teil beim Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängen.
Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt, je nach Tarif auch ohne Bonusheft, den größten Teil der Kosten, selbst bei einer hochwertigen “Besserversorgung”.
Bei Zahnversicherungsschutz.de können Sie sich ein Bild über die Kosten in der Zahnmedizin machen. Erstattungsbeispiele für zahnärztliche Behandlungen geben einen Überblick, was mit und ohne Zahnzusatzversicherung für Kosten entstehen können.