Highlights Allianz Tarif ZahnBest
- 90% Zahnersatz (auch Inlays) inkl. Zuschuß der gesetzlichen Krankenversicherung!
- 90% Implantate, Kronen und Brücken inkl. Zuschuß der GKV bei Privatversorgung!
- 100% Implantate, Kronen und Brücken inkl. Zuschuß der GKV bei Regelversorgung!
- 90% kieferorthopädische Maßnahmen!
Leistungsspektrum Allianz Tarif ZahnBest
Das Leistungsspektrum des Tarif Allianz ZahnBest ist auf den Bereich Zahnerersatz konzentriert.
Für Zahnerhalt z.B. professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlung, Parodontalbehandlung und Zahnfüllungen muß der Baustein Allianz ZahnFit hinzugewählt werden.
Für Zahnersatzleistungen wie z.B. Brücken, Kronen, Implantate, Inlays und Kieferorthopädie leistet der Tarif ZahnBest der Allianz 90%.
Die Allianz hat im Tarif ZahnBest eine Summenstaffelung über 4 Jahre vereinbart. In den ersten 48 Monaten gelten folgende Erstattungshöchstbeträge:
- 500,- Euro während der ersten 12 Monate
- 1.000,- Euro während der ersten 24 Monate
- 1.500,- Euro während der ersten 36 Monate
- 2.000,- Euro während der ersten 48 Monate
- für Kieferorthopädie gilt über diesen Zeitraum hinaus ein Erstattungshöchstbetrag von 2.000,- Euro pro Versicherungsfall vereinbart!
Altersrückstellung – Allianz Tarif ZahnBest
Die Allianz kalkuliert die Zahnzusatzversicherung ZahnBest konservativ mit Altersrückstellungen. D.h. der Tarif verhält sich beitragsstabiler als Tarife die ohne Altersrückstellung kalkuliert werden.
Zahnversicherungsschutz.de – Empfehlung
Den Tarif Allianz ZahnBest können wir nur Personen empfehlen, die einerseits nur den Bereich Zahnersatz absichern wollen und andererseits mit der langjährigen Summenstaffel und mit den gebotenden Erstattungshöchstbeiträgen leben können! Wir halten eine Kombination mit dem Tarif-Baustein ZahnFit für unerläßlich, um das Kostenrisiko bei Zahnerhaltung z.B. Parodontalbehandlungen und Wurzelbehandlungen abzusichern. Wir würden aber eher den Tarif ZahnPrivat empfehlen, da hier wesentlich höhere Erstattungshöchstbeträge vereinbart sind und der Tarif auf keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewiesen ist!