Frühwarnsystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat bei 18 von 43 Privaten Krankenversicherungen Alarm ausgelöst
18 Private Krankenversicherungen schaffen bei der Überprüfung des Aktuariellen Unternehmenszinses AUZ die notwendigen Verzinsungen nicht
Bei den von der Bundesaufsicht BaFin überprüften Aktuariellen Unternehmenszins bei 43 Privaten Krankenversicherungen konnten gleich 18 Versicherer, für das kommende Jahr 2014, nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen, dass sie am Kapitalmarkt die erforderliche Mindestverzinsung für das gebildete Kapital der Kunden (Altersrückstellungen) erwirtschaften können.
Dies ist insofern richtig problematisch, weil die gesamten Kundenverträge mit diesem Mindestzuwachs an Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Vertrages kalkuliert sind. Wenn diese Mindestverzinsung von einigen Versicherern nicht mehr erreicht wird, dann kippt die gesamte Kalkulation für diese Verträge, d.h. es wird deutliche Beitraganpassungen geben neben den sonstigen Erhöhungen für gestiegene Kosten im Bereich des Gesundheitssystems.
Welche Privaten Krankenversicherer erwirtschaften am angespannten Kapitalmarkt mit dem Geld ihrer Kunden noch hervorragende Renditen ?
Folgende Private Krankenversicherungen haben bereits bestätigt, dass sie problemlos die von der BaFin festgelegten Kriterien für die erforderliche Mindestverzinsung im kommenden Jahr sicherstellen können:
Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Debeka, DEVK, DKV, Gothaer, Hallesche, HanseMerkur, Mecklenburgische, Nürnberger, R+V, Süddeutsche Krankenversicherung SDK, Signal Iduna, Deutscher Ring, Provinzial Hannover, Universa
Alle obigen Versicherer, plus 8 weitere Versicherungsgesellschaften die uns noch nicht bekannt sind, erreichen die Mindestverzinsungen für 2014. Bei diesen Gesellschaften hat das Frühwarnsystem der BaFin nicht angeschlagen und die Kunden können weiterhin darauf vertrauen, dass mit ihrem Kundenkapital vernünftige und ausreichende Renditen erzielt werden.
Welche Privaten Krankenversicherer erwirtschaften laut Frühwarnsystem der Bundesaufsicht BaFin die erforderliche Mindestverzinsung für 2014 voraussichtlich nicht ?
Bei den folgenden Privaten Krankenversicherungen hat das Frühwarnsystem der BaFin aufgrund Unsicherheit im Aktuariellen Unternehmenszins Alarm geschlagen:
AXA, ARAG, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Central, Continentale, Mannheimer, Union Krankenversicherung UKV
Bei den obigen Versicherern handelt es sich aber nur um 7 von 18 bei denen negative Auffälligkeiten im Aktuariellen Unternehmenszins AUZ von der BaFin festgestellt wurden.
Bei den obigen 7 Gesellschaften können sich Kunden bereits heute darauf einstellen, dass die nächsten Beitragsanpassungen (durch den abgesenkten Mindestzins) nicht nur vor der Tür stehen, sondern die nächsten Male auch deutlich höher ausfallen werden.
Eins steht fest die Zinslücke muß geschlossen werden, denn das notwendige Kapital muß für die Ausfinanzierung über die gesamte Laufzeit des Vertrages gebildet werden – und sie wird gebildet mit zusätzlichen Beitragsaufwendungen durch den versicherten Kunden!
Wir bleiben an diesem Thema dran. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, insbesondere welche weiteren 11 Versicherer nicht auskömmlich am Kapitalmarkt für ihre Kunden die erforderlichen Mindestrenditen erzielen können, werden wir berichten.
Wenn die Mindestverzinsung nicht erreicht wird, was bedeutet dies für die Zahnzusatzversicherung ?
Die Auswirkungen für die Zahnzusatzversicherung sind deutlich geringer als bei den Vollversicherungen. Alle Testsieger-Tarife auf Zahnversicherungsschutz.de sind Produkte von Versicherern, welche ohne Ausnahme die von der BaFin überprüfte Mindesverzinsung erreichen.
ARAG-Info: Durch die Unisex-Beitragsumstellung, sind beispielsweise die ARAG-Tarife auf Zahnversicherungsschutz.de bereits mit dem niedrigeren Mindestzins kalkuliert, d.h. die zukünftig für den Kunden zu erzielende niedrigere Verzinsung ist im Beitrag bereits berücksichtigt.