Unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 entschied der EuGH am 1. März 2011 (AZ: C-236/09) Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend zu machen.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen auch in der privaten Krankenversicherung spätestens ab 2012 Unisex-Tarife angeboten werden. Dies gilt auch für Zahnschutzversicherungen wie sie auf dieser Seite beschrieben werden.